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Die
legalen Grundlagen unseres Vorsorgesystems entstanden teilweise am Anfang
des 20. Jahrhunderts. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben Sie die Wahl zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (3b). Die verbundene Vorsorge verschafft Ihnen vor allem fiskalische Vorteile, während die freie Vorsorge weniger legalen Vorschriften unterliegt.
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