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Über die 3. freie oder gebundene Säule zu wissen

Die legalen Grundlagen unseres Vorsorgesystems entstanden teilweise am Anfang des 20. Jahrhunderts.
So verbirgt das Netz der sozialen Vorsorge Lücken und Koordinierungsfehlern. Das Konzept der Vorsorge ist komplex und undursichtig. Es ist also unentbehrlich, um die Vorsorgemittel auf einer optimalen Weise zu nutzen, einen Versicherungsberater zu Rate zu ziehen.

Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben Sie die Wahl zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (3b). Die verbundene Vorsorge verschafft Ihnen vor allem fiskalische Vorteile, während die freie Vorsorge weniger legalen Vorschriften unterliegt.

 

 

Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

Freie Vorsorge (Säule 3b)

Versicherter

Arbeitnehmer und Selbständige

jedermann

Vertragsverfall

Frühestens 5 Jahre vor AHV Fälligkeitsalter

Nach Verlangen

Berechtigter

Versicherter

Nach Verlangen

 

Ihre Steuern während der Versicherungsdauer

Prämien

Vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der maximale Betrag für Arbeitnehmer und Sesbständige ist vom Bundesrat periodisch festgelegt.

Die Prämien können je nach Kanton teilweise vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Abzugsmöglichkeiten sind jedoch meistens unbedeutend.

  

Ihre Steuern im Leistungsfall

Erwerbsunfähigkeit

Die Renten sind vollständig als Einkommen steuerpflichtig.

Wenn sie durch Sie selbst finanziert worden sind, sind die Renten teilweise als Einkommen besteuert.

 
Und wenn Sie noch Fragen haben?
  Fragen - Antworten

  

 

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