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Außer der Unfallversicherung (LAA), obligatorisch für die Lohnempfänger, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine nicht obligatorische Zusatzdeckung zu entscheiden, zum Beispiel für die folgenden Risiken:
Bemerkung: wenn Sie einen Beruf ausüben und mehr arbeiten als 8 Stunden pro Woche, sind Sie automatisch gegen professionelle und nicht professionelle Unfälle durch Ihren Arbeitgeber versichert. In einem solchen Fall ist es nicht notwendig, die Unfalldeckung an der Basiskrankenversicherung einzuschließen. |
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