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Aenderung der Beschäftigung
Eintritt zu Ihrem neuen Posten innerhalb von 30 Tagen.

Wie bin ich versichert?

Bei den versicherten Personen, die wenigstens 8 Stunden pro Woche arbeiten, geht die Versicherungsdeckung für die nicht professionellen Unfälle beim Ablauf des dreißigsten Tages, der den folgt der das Recht auf  mindestens die hälfte des Lohnes gibt.

Die teilzeitbeschäftigten Personnen,die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen die professionellen Unfälle versichert, die Berufskrankheiten und die Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit vorkommen. Diese Versicherungsdeckung geht zu Ende bei der Einstellung der lukrativen Tätigkeit.

Was muß ich machen?

Sobald Sie an Ihrem neuen Posten beginnen, werden Sie erneut automatisch für die professionellen und nicht professionellen Unfälle durch den Versicherungsagenten LAA Ihres neuen Arbeitgebers bedeckt.

Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müßten Sie entweder Ihre derzeitige individuelle Unfallversicherung bei einem privaten Versicherungsagenten oder bei einer Krankenkasse aufrechterhalten, oder eine abschließen.

 
 

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