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Übergang zu einer unabhängigen Erwerbstätigkeit

Wie bin ich versichert?

Die Personen, die eine unabhängige Erwerbstätigkeit ausüben, unterliegen der zwingenden Unfallversicherung nicht mehr.

Bei den Versicherten, die wenigstens 8 Stunden pro Woche arbeiten, geht die Versicherungsdeckung für die nicht professionellen Unfälle beim Ablauf des dreißigsten Tages zu Ende, der jenem folgt, wo das Recht auf halb- Gehalt zu Ende gegangen ist.

Die Teilzeitarbeiter die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen die professionellen Unfälle, die Berufskrankheiten und die Unfälle, die auf der Strecke zum oder vom Arbeitsort eintreten, versichert. Diese Versicherungsdeckung geht bei der Aktivitätseinstellung zu Ende.

Was muß ich machen?

Nach Ablauf der Versicherung wird empfohlen, eine unabhängige Unfallversicherung (oder in Ergänzung zu Ihrer Krankenkasse) abzuschließen.


 

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