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Arbeitslosigkeit

Keine Erwerbstätigkeit für eine unbestimmte Dauer.

Wie bin ich versichert?

Seit dem 1. Januar 1996 sind die arbeitslosen Personen gegen Unfälle bei der Suva versichert. Die Arbeitslosenkasse hebt die Unfallversicherungsprämie der Arbeitslosenunterstützung direkt ab und zahlt sie bei der Suva ein.

Die Versicherungsdeckung geht beim Ablauf des dreißigsten Tages zu Ende, der jenem folgt, wo die arbeitslose Person zum letzten Mal die Bedingungen die Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung geben erfüllt hat.

Was muß ich machen?

Die Versicherungsdeckung bei der Suva kann durch Übereinkommen über das Ende der zwingenden Versicherung um eine maximale Dauer von sechs konsekutiven Monaten verlängert werden (Versicherung durch Übereinkommen). Die Prämie - momentan von 25 Franken pro Monat - muß spätestens am dreißigsten Tag gezahlt werden, der jenem folgt, wo der Arbeitslose ausgesteuert wird. Ab diesem Moment profitieren Sie von der Versicherungsdeckung der Suva nicht mehr. Ein möglicher Unfall muß an die Krankenkasse angemeldet werden, die im allgemeinen nur die Behandlungskosten übernimmt.


 

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