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Beschäftigungsänderung
Unterbrechung über 30 Tagen, unbezahlter Urlaub, Zusatzbildung, Sprachaufenthalte usw.

Wie bin ich versichert?

Bei den Versicherten, die wenigstens 8 Stunden pro Woche arbeiten, geht die Versicherungsdeckung für die nicht professionellen Unfälle beim Ablauf des dreißigsten Tages zu Ende, der jenem folgt, wo das Recht auf halb- Gehalt zu Ende gegangen ist.

Die Teilzeitarbeiter die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen die professionellen Unfälle, die Berufskrankheiten und die Unfälle, die auf der Strecke zum oder vom Arbeitsort eintreten, versichert. Diese Versicherungsdeckung geht bei der Aktivitätseinstellung zu Ende.

Was muß ich machen?

Die Versicherung gegen die nicht professionellen Unfälle kann nach Versicherungsgesellschaften und durch spezielles Übereinkommen über das Ende der zwingenden Versicherung hinaus verlängert werden.

Wenn die Versicherung durch Übereinkommen zu Ende gegangen ist, empfehlen wir Ihnen, eine individuelle Unfallversicherung abzuschließen oder Ihre bestehende Versicherung bei einem privaten Versicherungsagenten oder einer Krankenkasse anzupassen.


 

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