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AHV

Sind zwingend bei der AHV versichert:

die Frauen und die Männer, die eine lukrative Tätigkeit in der Schweiz ausüben, sowohl als auch die ausländischen Grenzgänger und die Arbeitnehmern; die Personen, die in der Schweiz  so wie die Kinder und die Personen, die keine lukrative Tätigkeit ausüben, wie Studenten, Rentner, und die mit dem Haushalt beschäftigten Personen. 

 Die zwingende Versicherung macht keinen Unterschied zwischen dem Erwerbstätigkeits abhängigen oder unabhängigen Charakter. Eine Person, die eine lukrative Tätigkeit ausübt, ist also bei der  AHV versichert ungeachtet davon ob diese Aktivität abhängig oder unabhängig ist.Die im ausland wohnenden Schweitzer  können sich beliebig bei der AHV versichern. Dieses Recht wird ebenfalls den Fremden gewährt, die im Ausland für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, und die bereits seit wenigstens fünf Jahren der AHV beigetreten sind.

Alle Personen, die eine lukrative Tätigkeit ausüben, müssen der AHV Beiträge zahlen.

Eine Ausnahme: die Jugendlichen, die eine lukrative Tätigkeit ausüben, zahlen keine Beiträge bis zum Ende des Kalenderjahres, im Laufe dessen, sie das Alter von 17 Jahren erreichen. Somit wird die Person, die am 17. August 2000 17 Jahre alt wird, vom 1. Januar 2001 an AHV Beiträge zahlen.

Die Jugendlichen einer Familie, die im Familienunternehmen arbeiten, und keinen baren Gehalt erhalten zahlen erst ab dem 1. Januar des Jahres nach dem  sie das Alter von 20 Jahren erreicht haben AHV Beiträge. Die Verpflichtung, Beiträge zu zahlen geht zu Ende, sobald die versicherte Person das gewöhnliche Alter der Pension erreicht, und wenn sie aufhört, eine lukrative Tätigkeit auszuüben. Für die Männer wird das gewöhnliche Alter der Pension auf 65 Jahre festgelegt; für die Frauen auf 62 Jahren. Die im Jahre 1939,1940 und 1941 geborenen Frauen werden ihre Pension von 63 Jahren an erhalten. Vom Geburtsjahr 1942 an werden die Frauen Anspruch auf eine Rente von 64 Jahren an haben.

Jene Person die sich nach dem AHV Alter weiter professionnel betätigt, muss weiter AHV/IV/EO Beträge zahlen. Es müssen jedoch keine Beiträge bezahlt werden, wenn das jährliches Einkommen nicht 16800 Francs überschreitet (oder 1400 Francs pro Monat).

Die Personen, die keine lukrative Tätigkeit ausüben, müssen seit dem 1. Januar des Jahres nach dem sie das Alter von 20 Jahren erreicht haben Beiträge zahlen. Diese Verpflichtung dauert bis ans Ende des Monats, während dem sie das Rentenalter erreicht haben. Die Personen, die durch eine Invaliditätsrente begünstigt werden, müssen abenfalls AHV Beiträge zahlen.

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