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Wenn dies Ihr Wunsch ist, sagt das Gesetz daß Sie "eine Frist von einem Monat für das Ende eines Monats von der Mitteilung der Erhöhung an" haben. Begreifen Sie, daß Sie Ihren Vertrag per einem empfohlenen Brief auflösen müssen, der Ihre derzeitige Kasse spätestens 30 Tage nach Eingang des Briefes bekommen muß, der die Erhöhung ankündigte. Ihre Kasse wird Sie jedoch bis zum Ende des Jahres versichert. Dann werden Sie in der neuen Kasse Ihrer Wahl ab dem 1. Januar 2006 kommen, und wie die Versicherung von nun an obligatorisch ist, wird Ihre alte Krankenkasse fordern, daß Sie ihm vor dem 31. Dezember 2005 ein Zertifikat übermitteln, daß Sie in einer anderen Krankenkasse seit dem 1. Januar 2006 angegliedert sind (dieses Zertifikat wird im Prinzip von Ihrer neuen Krankenkasse gesendet).
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Nähmlich:
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Die Zusatzversicherungen unterliegen einem anderen Gesetz, viel biegsamer und deutlich weniger im Vorteil des Versicherten. Die Auflösungsfristen sind oft länger (bis zu 6 Monaten! und besonders ändern sich die Prämien gemäß dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Also, wenn Sie nur zugunsten einer obligatorische Pflegeversicherung sind, können Sie jedes Jahr, sogar jedes Halbjahr, Ihre Krankenkasse ohne Risiko ändern. Aber, wenn Sie ebenfalls eine Zusatzversicherung abgeschliessen haben, informieren Sie sich ernsthaft bevor Sie sie auflösen (Reserve). Jedoch wissen Sie, daß nach jeder Wahrscheinlichkeit (einige behaupten, daß es eine Jurisprudenz entscheiden muss), können Sie für das obligaorische Minimum bei einer Kasse und für die Zusatzleistungen bei einer anderen versichert werden.
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Letzte Auflösungsfrist, was die Zusatzleistungen einiger Krankenkassen betrifft: 30. Juni...! Kontaktieren Sie uns, um uns um ein komparatives Angebot zu verlangen, um eventuell von Krankenkasse in den Fristen und in aller Ruhe zu wechseln. Dieser Dienst wird Ihnen weder mit Honoraren noch mit Kosten angeboten !... |
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