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Lebensdeckungen
  

Todesrisikoversicherung  mit konstantem Kapital

Leistung: beim Tod wird das versicherte Kapital eingezahlt.

Todesrisikoversicherung mit abnehmendem Kapital

Leistung: beim Tod, Zahlung des noch versichertem  Kapitals zum Zeitpunkt des Todes. Im allgemeinen geht dieses Kapital jedes Jahr um einem konstanten Betrag zurück.

Zeitweilige Rente am Tod (ebenfalls Überlebendenrente genannt)

Leistung: beim Tod wird die gewährleistete Rente an die Überlebenden bis zum Fälligkeitsdatum des Vertrags gezahlt.

Witwengeld (spezielle Renten von Witwe, von Witwer und von Waise)

Leistung: beim Tod des Versicherten wird die Rente an den ernannten Empfänger gezahlt. Die Verpflichtung der Zahlung der Rente löscht sich am Tod des Empfängers. Wenn der Empfänger zur gleichen Zeit wie der Versicherte stirbt, löscht sich die Versicherung ohne Prämienerstattung.

Rente für Gewinnverlust (ebenfalls Invaliditätsrente genannt)

Leistung: bei Gewinnunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalles oder eines Niedergangs der physischen oder geistigen Fähigkeiten wird die gewährleistete Rente während der Dauer der Gewinnunfähigkeit gezahlt, spätestens bis zum Fälligkeitsdatum, das im Vertrag vorgesehen ist.

Liberalisierung der Zahlung der Prämien bei Gewinnunfähigkeit

Leistung: bei Gewinnunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalles oder eines Niedergangs der physischen oder geistigen Fähigkeiten gibt es keine Verpflichtung mehr, die Prämien während der Dauer dieser Unfähigkeit zu bezahlen.

Antworten-Fragen

 

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