Todesrisikoversicherung
mit konstantem Kapital
Leistung:
beim Tod wird das versicherte Kapital eingezahlt.
Todesrisikoversicherung
mit abnehmendem Kapital
Leistung:
beim Tod, Zahlung des noch versichertem Kapitals zum Zeitpunkt des Todes.
Im allgemeinen geht dieses Kapital jedes Jahr um einem konstanten Betrag
zurück.
Zeitweilige
Rente am Tod (ebenfalls Überlebendenrente genannt)
Leistung:
beim Tod wird die gewährleistete Rente an die Überlebenden bis zum
Fälligkeitsdatum des Vertrags gezahlt.
Witwengeld
(spezielle Renten von Witwe, von Witwer und von Waise)
Leistung:
beim Tod des Versicherten wird die Rente an den ernannten Empfänger
gezahlt. Die
Verpflichtung der Zahlung der Rente löscht sich am Tod des Empfängers.
Wenn der Empfänger zur gleichen Zeit wie der Versicherte stirbt, löscht
sich die Versicherung ohne Prämienerstattung.
Rente
für Gewinnverlust (ebenfalls Invaliditätsrente genannt)
Leistung:
bei Gewinnunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalles oder eines
Niedergangs der physischen oder geistigen Fähigkeiten wird die
gewährleistete Rente während der Dauer der Gewinnunfähigkeit gezahlt,
spätestens bis zum Fälligkeitsdatum, das im Vertrag vorgesehen ist.
Liberalisierung
der Zahlung der Prämien bei Gewinnunfähigkeit
Leistung: bei Gewinnunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalles
oder eines Niedergangs der physischen oder geistigen Fähigkeiten gibt es
keine Verpflichtung mehr, die Prämien während der Dauer dieser Unfähigkeit
zu bezahlen.
Antworten-Fragen
