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Die indirekte Abschreibung einer pfandrechtlichen Schuld dank
      einer Lebensversicherung !

Die indirekte Abschreibung ist eine pfandrechtliche Schuld eine interessante Alternative zur direkter Abschreibung, viel verbreiteteres System sowohl für Hypothekarkredite als auch für Darlehen im allgemeinen.

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Systemen sind die Bewegungen der Schuld. Diese vermindert progressiv bei direkter Abschreibung, aber bleibt während einer bestimmten Periode stabil, um in einmal in der indirekten Variante zurückgezahlt zu werden.

Eine Schuld hat folgende fiskalische Besonderheiten: die Zinsen sind vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar, und der Saldo der Schuld bildet eine Senkung im fiskalischen Vermögens des Steuerzahlers.

Die indirekteAbschreibung wird ebenfalls durch eine Lebensversicherung verwirklicht. Die Rückzahlung ist also während der Dauer der Versicherung nichtig, und die Schuld bleibt auf demselben Niveau, genauso wie die Zinsen. Diese zwei Elemente erlauben den fiskalischen Schlußfolgerungen, die mit dem Darlehen zusammenhängen, stabil zu bleiben. Außerdem, wenn die Lebensversicherung als verbundene Voraussicht festgestellt wird, sind die Prämien vom steuerpflichtigen Einkommen ebenfalls abziehbar.

Sind die abziehbaren Prämien jährlich auf Sfrs.6365.-für die Personen, die in einer Voraussichtsinstitution des 2. Pfeilers angegliedert sind begrenzt, und an 20% des Einkommens, aber höchstens auf Sfrs. 31824.- für die anderen.

Am Verfalltag der Versicherung erlaubt das versicherte Kapital, das Darlehen zurückzuzahlen. Eine Steuer auf der Kapitalabfindung wird dann erhoben.

Andere Vorteile der indirekten Abschreibung: während der ganzen Dauer des Versicherungsvertrags also während der Dauer des Darlehens, zieht der Darlehensnehmer Vorteil aus einer Deckung bei Todesfall. Folglich muss seine Familie die finanziellen Folgen seines Todes zu erfahren. Außerdem unterliegen die auf den Versicherungsprämien verbuchten Zinsen weder den Einkommensteuern, noch den vorweggenommenen Steuern.


 

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