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Invalide und nicht versichert, was werden Sie erhalten?

Ein Arbeitgeber hat sein Personal bei keiner professionellen Voraussichtsinstitution angehört. Einer von seinen Angestellten wird invalid. Was ereignet er sich?

Der Invalide wird trotzdem Invaliditätsleistungen nach Minima betreffen, die im Bundesgesetz über die professionelle Voraussicht (LPP) definiert wurden. Sie werden ihm direkt durch die Ergänzungsinstitution bewandert sein und werden sich aus einer Invaliditätsrente und gegebenenfalls aus einer Invalidenkindrente für jedes ihrer minderjährigen Kinder oder zu Last zusammensetzen.

Was den Arbeitgeber betrifft muß er die Beiträge für die Gesamtheit der Lohnempfänger zahlen, die dem LPP mit rückwirkender Wirkung seit dem Tag unterbreitet wurden, wo die Zugehörigkeit gemacht werden müßte. Er muß außerdem Verzugszinsen und zusätzliche Kosten regulieren.

Schließlich wird die Verwaltung ihm eine Geldbuße von viermal auferlegen die Beiträge, die für die Todes- und Invaliditätsrisiken für die Gesamtheit seines Personals, aber höchstens die mathematische Reserve notwendig, gemachte Schlußfolgerung zu haben gemußt wurden, Alter des Versicherungsnehmers.

Und wenn diese Geldstrafe die notwendige Reserve für den Dienst der Invaliditätsleistungen nicht umfaßt, wird die Ergänzungsinstitution den Unterschied des lpp-Garantiegrundes erhalten.

 
 

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