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In den Pensionskassen die diese Möglichkeit anbieten, muß der Versicherungsnehmer im allgemeinen seinen Willen drei Jahre vor dem Rentenalter mitteilen. Hier einige Beurteilungselemente, die ihm erlauben werden, sich zu bestimmen. Die Rente. lm allgemeinen mit derselben Periodizität wie ein Gehalt bezahlt vereinfacht sie die Planung des Budgets des Rentners. Sie bildet außerdem einen vom Gesetzgeber gewünschten sozialen Charakter, und besonders wird sie während des ganzen Lebens bezahlt. Man muß auch wissen, daß bestimmte Voraussichtsinstitutionen eine Indexierung der Pensiongehälter vorsehen. Das Kapital. Die Zahlung des Altershaben, auf einmal, in der Form eines Kapitals von mehreren Dutzen- oder Hunderttausende von Franken drängt eine Planung auf, die sich als schwierig erweisen kann: es ist in der Tat am Rentner, selbst die Frage des langen Lebensdauer zu übernehmen. Das Kapital erzeugt einen Ertrag, der direkt von den Fluktuationen des Marktes und von den Kenntnissen des Versicherungsnehmers was Anlage betrifft abhängt. Es wird mit dem Alter um so von schwieriger. Und auf dem fiskalischen Niveau ? Die Renten werden als ein Einkommen versteuert, während die Zahlung eines Kapitals, das periodische Leistungen ersetzt, Gegenstand einer einmaligen und verschiedenen Versteuerung bildet. Der Betrag dieser Steuer über die Zahlung eines Kapitals variiert stark nach Kanton und Gemeinden. Von Sfrs. 200' 000. - -, das an einem verheirateten Ehepaar eingezahlt wurde, erhob sich die Steuer (Kanton + Gemeinde), im Jahre 1995:
Sfrs. 14'961. - - in Genf. |
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