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Wie rechnet sich ein Beitrag 2. Pfeilers aus ?

Das Gesetz über die professionelle Voraussicht (GPV), legt nur minimale Forderungen fest. Jede Pensionskasse kann Voraussichtspläne vorsehen, die über dieses Minimum hinausgehen, was viele der Voraussichtsinstitutionen in der Schweiz machen.

Was Finanzierung betrifft, erlegt das Gesetz nur eine Verpflichtung auf: jede Pensionskasse muß ihr Beitragssystem regulieren, so daß die vorgesehenen Leistungen erbracht werden können, sobald sie fällig sind. Folglich können die in diesem Artikel genannten allgemeinen Grundsätze in ihrem Ganzen nur für den minimalen Teil der Versicherung angewendet werden.

Die GPV-Beiträge (Arbeitgeberteil und Angestelltteil), sind veränderlich. Sie setzen sich aus drei Elementen zusammen:

  • die Beiträge, die dazu dienen, die Pensionsleistungen (Pensionsbeiträge) zu finanzieren;

  • die Beiträge, die dazu dienen, die Leistungen bei Todesfall und Invalidität (Risikobeiträge) sowie den Verwaltungsaufwand zu finanzieren;

  • die « Sozialbeiträge » oder « Solidaritätsbeiträge ».

Die Pensionsbeiträge.
 

Alter

Gesamtbeitrag in %

des koordinierten Gehalts

männer

Frauen

von 25 bis 34 Jahre

25 bis 31 Jahre

7%

von 35 bis 44 Jahre

32 bis 41 Jahre

10%

von 45 bis 54 Jahre

42 bis 51 Jahre

15%

von 55 bis 65 Jahre

52 bis 62 Jahre

18%

Das Alter des Versicherungsnehmers ist dies, den er während des Kalenderjahres erreicht, das berücksichtigt wurde.

 

Die Risikobeiträge.

Sie entsprechen den Leistungen, die bei Invalidität und Todesfall gewährleistet sind, und werden mit Statistiktafeln gerechnet. Diese Letzten berücksichtigen insbesondere das vom Versicherungsnehmer angehäufte Voraussichtskapital, die Invaliditäts- und Todeswahrscheinlichkeit nach seinem Alter und seinem Geschlecht.

Die « Solidaritätsbeiträge ».

« Solidaritätsbeiträge » sind ebenfalls im GPV vorgesehen. Es handelt sich um die Beiträge für die Sondermaßnahmen (1% der koordinierten Gehälter, die insbesondere dazu dienen, das Schicksal der Eingangsgeneration zu verbessern), den Garantiefonds (momentan 0,1% der koordinierten Gehälter) und die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Preise.
  


 

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