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Bei Antragen für zusätzliche Versicherungen, können die Krankenkassen Reserven ausstellen, in der Zeit begrenzt oder nicht, wenn sie urteilen dass der Antragsteller ein ungünstiges Risiko, unter einem medizinischen Gesichtspunkt, ist. Für den Versicherten bedeutet es, daß die Behandlungen der Krankheiten, die in der Reserve erwähnt wurden, nicht abgedeckt werden.
Dagegen können Sie sich von einem anerkannten Arzt, der die offizielle Medizin praktiziert (LAMal) anerkannt. Diese wird spezifisch anererkannt und ist durch die Basisversicherung gedeckt. Die Krankenkassen haben das Recht Reserven später anzumelden,
wenn es erscheint, daß der Versicherte falsche oder
unvollständige Auskünfte im Fragebogen über seine Gesundheit,
für den Versicherungsvertrag, gegeben hat. |
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